![]() |
BAG, 26.4.1985, 7 AZR 432/82
NJW 86, 213
Die Durchführung von ein- oder mehrtägigen Klassenfahrten gehört zu dem herkömmlichen Berufsbild eines Lehrers. Ein angestellter Lehrer ist auch ohne ausdrückliche Regelung im Arbeitsvertrag grundsätzlich verpflichtet, ein- oder mehrtägige Klassenfahrten durchzuführen.