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Wenn ausländische Schüler an einer Klassenfahrt ins Ausland teilnehmen, müssen sie unter Umständen befürchten, nicht wieder nach Deutschland einreisen zu dürfen. Um dies zu verhindern, hat jetzt das Oberverwaltungsgericht (OVG) Bremen die örtliche Ausländerbehörde dazu verpflichtet, zwei türkischstämmigen Hauptschülern ausnahmsweise einen "Notreiseausweis" auszustellen.
Der 19-jährige junge Mann und das 16-jährige Mädchen sind nach Angaben des OVG beide in Deutschland geboren. Sie haben aber keinen sicheren Aufenthaltsstatus, sondern sind nur geduldet, denn ihren Eltern werden falsche Angaben über die Staatsangehörigkeit der Familie vorgeworfen.
Die Behörde hatte sich deshalb geweigert, den für die Klassenfahrt nötigen Notreiseausweis auszustellen. Dagegen erwirkten die beiden jetzt eine Einstweilige Anordnung. Zur Begründung erklärte das OVG, die Schulpflicht gelte ausdrücklich auch für Klassenfahrten. Wer in Deutschland geboren und aufgewachsen sei, dürfe bei der Erfüllung der Schulpflicht nicht benachteiligt werden - auch wenn er nur geduldet sei.
Die nun gesicherte Klassenfahrt führt zu einer Partnerschule in Istanbul, mit der bereits gemeinsame Unterrichtsprojekte per Internet laufen. (Az.: 1 B 60/10) (stg)
Quelle: FR-online.de